Informationen über Bio-Lebensmittel und Naturkost
Rückstände von verbotenem Herbizid in Bio-Geflügelprodukten nachgewiesen
Quelle: Bioland
Mainz, 23. Mai 2002. Ende April sind von einem Großhändler Bio-Putenprodukte im Rahmen einer Rückrufaktion vom Markt genommen worden. Diese Information hat Bioland Anfang Mai erhalten. Die Produkte stammen nach Aussage des Großhändlers nicht von Bioland-Betrieben. Recherchen haben ergeben, dass die Produkte mit dem in Deutschland seit Jahrzehnten verbotenen Unkrautvernichtungsmittel Nitrofen belastet waren. Die Rückstände in den Geflügelprodukten gehen offensichtlich auf den Einsatz von Futtermitteln zurück, die mit dem Herbizid in Berührung gekommen sind. Weder im konventionellen Anbau noch im ökologischen Anbau ist der Einsatz dieses Mittels gesetzlich gestattet. Nach bisherigem Kenntnisstand soll es sich bei den belasteten Futterkomponenten um Weizen und Triticale handeln, die von Betrieben stammen, die nicht den Kontrollen anerkannter Anbauverbände unterstellt sind. Bioland schließt aus, dass es sich dabei um einen Bioland-Mitgliedsbetrieb handelt.
Ob es sich um eine Altlast, um eine gesetzeswidrige Einmischung von konventionell erzeugtem Getreide in Ökofuttermittel oder um einen gezielten Sabotageakt handelt, ist unklar. Fakt ist, dass es sich bei Nitrofen um eine jener unerwünschten Hinterlassenschaften der chemischen Industrie handelt, die heute einen ökologischen Landbau gefährden, obwohl der Einsatz chemisch-synthetischer Pestizide im Ökolandbau strikt verboten ist.
Neben den Anbauverbänden sind Kontrollbehörden und Staatsanwaltschaften gefordert, die Aufklärung des Falles mit aller Macht voranzutreiben. Die Spur der belasteten Futterkomponenten muss bis zum Ursprung zurückverfolgt werden. "Sollten kriminelle Handlungen in irgendeiner Form festgestellt werden, so ist gegen die Beteiligten mit aller Härte des Gesetzes vorzugehen", fordert Thomas Dosch, Bioland-Bundesvorstand.
Inwieweit belastetes Futter auch auf Betriebe anerkannter Anbauverbände gelangt ist, wird derzeit mittels Warenflusskontrolle und Laboranalysen untersucht. Ein Unternehmen hat mit dem heutigen Datum vorsorglich eine Rückrufaktion und Auslieferungsstopp von Bio-Eiern veranlasst.
Bei der Verunreinigung handelt es sich um Rückstände des Unkrautvernichtungsmittels Nitrofen. Für diesen Stoff schreibt die Rückstands-Höchstmengenverordnung eine allgemeine Höchstmenge von 0,01 mg/kg Lebensmittel vor. Die Nachweisgrenze liegt bei 0,004 mg/kg. Einzelne Proben im Puten- und Hähnchenfleisch sowie in Wurstwaren und Eiern lagen offensichtlich über dem Grenzwert.
Laut International Chemical Safety Card der EU ist die Dichlor-Benzol-Verbindung äußerst langlebig und reichert sich in der Nahrungskette an, vor allem in Fischen und Pflanzen. In der Bundesrepublik ist Nitrofen seit 1981 verboten. In den Neuen Bundesländern ist die Anwendung seit 1990 gesetzlich untersagt.
(Stand: 23. Mai 2002)
Hrsg.: Bioland - Ressort Öffentlichkeitsarbeit
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