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Die Gemüsekiste in Düsseldorf - BilkBio-Lebensmittel, Naturkost, LieferserviceNeue Bioland-Richtlinien gehen über die EG-Öko-Verordnung hinausAm 24. August 2000 wird die EG-Öko-Verordnung für tierische Lebensmittel gültig. Diese Verordnung lässt nach Auffassung des Bioland-Verbandes erhebliche Lücken offen. Zeitgleich mit der gesetzlichen Regelung treten deshalb neu überarbeitete Bioland-Richtlinien in Kraft. Damit schließt Bioland die Schwächen der EG-Öko-Verordnung durch seine eigenen privatrechtlichen Richtlinien. So bewirtschaftet auch nach dem 24. August 2000 jeder Bioland-Landwirt alle Produktionsbereiche seines Hofes nach den Richtlinien des Verbandes. Während die gesetzliche Regelung eine gleichzeitige Erzeugung von Nahrungsmitteln nach konventionellen Standards und ökologischen Vorgaben auf dem selben Betrieb ermöglicht, ist dies bei Bioland-Betrieben nicht möglich. Auch die Fütterung der Tiere auf Bioland-Betrieben ist eindeutig an ökologischen Vorgaben ausgerichtet. Während die EG-Öko-Verordnung beispielsweise Fischmehl und konventionelles Importfutter aus Übersee in Ökobetrieben zulässt, bleibt dies bei Bioland weiterhin ausgeschlossen. Die EG-Öko-Verordnung legt künftig für die Erzeugung und Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln EU-weit einen Mindeststandard fest. Hierbei schließt sie den Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln, leichtlöslichen Mineralsalzen oder gentechnischen Verfahren aus, wenn die Produkte mit "Öko" oder "Bio" beworben werden. Um das bereits heute übliche hohe Bio-Niveau beizubehalten, gehen die Bioland-Richtlinien in folgenden Punkten über die Vorschriften der EG-Öko-VO hinaus:
Die Bioland-Richtlinien können in der Homepage eingesehen oder unter der Telefonnummer 06131-239790 als Broschüre oder als PDF-Datei angefordert werden. Anm. der Redaktion: Hier auf diesen Seiten gibt es ein verlinktes Inhaltsverzeichnis
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