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Bio-Lebensmittel, Naturkost, Lieferservice


Neue Bioland-Richtlinien gehen über die EG-Öko-Verordnung hinaus

Am 24. August 2000 wird die EG-Öko-Verordnung für tierische Lebensmittel gültig. Diese Verordnung lässt nach Auffassung des Bioland-Verbandes erhebliche Lücken offen. Zeitgleich mit der gesetzlichen Regelung treten deshalb neu überarbeitete Bioland-Richtlinien in Kraft. Damit schließt Bioland die Schwächen der EG-Öko-Verordnung durch seine eigenen privatrechtlichen Richtlinien.

So bewirtschaftet auch nach dem 24. August 2000 jeder Bioland-Landwirt alle Produktionsbereiche seines Hofes nach den Richtlinien des Verbandes. Während die gesetzliche Regelung eine gleichzeitige Erzeugung von Nahrungsmitteln nach konventionellen Standards und ökologischen Vorgaben auf dem selben Betrieb ermöglicht, ist dies bei Bioland-Betrieben nicht möglich. Auch die Fütterung der Tiere auf Bioland-Betrieben ist eindeutig an ökologischen Vorgaben ausgerichtet. Während die EG-Öko-Verordnung beispielsweise Fischmehl und konventionelles Importfutter aus Übersee in Ökobetrieben zulässt, bleibt dies bei Bioland weiterhin ausgeschlossen.

Die EG-Öko-Verordnung legt künftig für die Erzeugung und Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln EU-weit einen Mindeststandard fest. Hierbei schließt sie den Einsatz von synthetischen Pflanzenschutzmitteln, leichtlöslichen Mineralsalzen oder gentechnischen Verfahren aus, wenn die Produkte mit "Öko" oder "Bio" beworben werden. Um das bereits heute übliche hohe Bio-Niveau beizubehalten, gehen die Bioland-Richtlinien in folgenden Punkten über die Vorschriften der EG-Öko-VO hinaus:

  • Bioland-Bauern bewirtschaften ihre Betriebe ausschließlich ökologisch. Eine Teilbetriebsumstellung ist ausgeschlossen. Nur so ist eine ökologische Kreislaufwirtschaft denkbar. Die Gefahr des Vermischens von konventioneller und ökologischer Nahrungsmittelerzeugung ist ausgeschlossen, das Vertrauen der Bioland-Kunden bleibt gerechtfertigt.
  • Bioland-Geflügelhalter dürfen nur halb soviel Masthühner und Legehennen pro Hektar und Jahr halten wie Betriebe, die nach der EG-Öko-VO wirtschaften. Damit ist ein zu großer Viehbesatz und eine damit verbundene Nitratbelastung des Bodens, der Luft und des Wassers ausgeschlossen.
  • Bioland erlaubt in der Lebensmittelverarbeitung nur 21 gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel-Zusatzstoffe. Dies entspricht der eindeutigen Forderung der Bioland-Kunden. Laut EG-Öko-VO  sind   mindestens 49 - je nach Auslegung - und im konventionellen Bereich sogar insgesamt 305 Zusatzstoffe zulässig.
  • Bioland-Bauern füttern ihre Tiere überwiegend mit Futter vom eigenen Hof. Das in der EG-Öko-VO zugelassene Fischmehl, konventionelle Saftpressrückstände aus Zitrusfrüchten oder Import-Futter aus der Dritten Welt sind unzulässig. Dies sichert weiterhin einen hohen Qualitätsstand. Den Menschen in der Dritten Welt bleibt die Nahrungsgrundlage erhalten und Fischbestände werden geschont.
  • Konventionelle Gülle wird nicht eingesetzt. Bioland-Bauern wollen nicht als Entsorger für eine konventionelle Massentierhaltung fungieren.
  • Chemisch gebeiztes Saatgut bleibt bei Bioland weiterhin verboten. Damit wird konsequent der Eintrag von Pestiziden in die Umwelt und in unsere Lebensmittel verhindert.

Die Bioland-Richtlinien können in der Homepage eingesehen oder unter der Telefonnummer 06131-239790 als Broschüre oder als PDF-Datei angefordert werden. Anm. der Redaktion: Hier auf diesen Seiten gibt es ein verlinktes Inhaltsverzeichnis

Bioland-Öffentlichkeitsarbeit
Ralf Alsfeld
Telefon 06131/23979-17
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