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Fragen und Antworten zu BSE

Quelle: Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Stand: 15. Januar 2001

Allgemeines

Sicherheit von Lebensmitteln/Medikamenten/Kosmetika

Tierfutter

Sonstiges

Allgemeines

Was ist BSE?
BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie, zu deutsch: schwammartige Hirnkrankheit des Rindes) ist eine Erkrankung bei Rindern mit Veränderungen des Gehirns. Die Krankheit wurde erstmals 1986 im Vereinigten Königreich beschrieben.

Wie wird BSE übertragen?
Hauptursache für die Übertragung der Krankheit ist die Verfütterung von kontaminiertem Tiermehl. Die Wiederverwertung von infiziertem Ausgangsmaterial von Schafen (Scrapie) und später von Rindern, das an Rinder verfüttert wurde, hat im Vereinigten Königreich Anfang der achtziger Jahre in Verbindung mit einer Änderung des Herstellungsverfahrens bei Tiermehl die BSE-Erkrankungen ausgelöst. Diese Änderung bestand unter anderem in einer Senkung der Verarbeitungstemperatur, so dass der Scrapie-Erreger beim Produktionsprozess nicht inaktiviert wurde. Dieses Verfahren der Tierkörperbeseitigung stellte - im Gegensatz zu dem in Deutschland seit langem praktizierten - eine Abtötung dieses Erregers nicht sicher.

Sollte im Fall des in Schleswig-Holstein aufgetretenen BSE-Falles die Infektion auf verfüttertes Milchaustauschfutter zurückzuführen sein, so bedeutet dies nicht, dass die Milchkomponente des Futtermittels hierfür verantwortlich ist. Vielmehr wäre zu vermuten, dass dem Milchaustauschfutter zugemischte sonstige tierische Eiweiße oder Fett aus Tierkörperbeseitigungsanstalten ursächlich sein könnten.

Mittlerweile liegen auch Hinweise dafür vor, dass bei BSE eine vertikale Übertragung, das heißt vom Muttertier auf ihr Kalb, stattfinden kann. BSE wird nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand nicht durch Kontakte zwischen kranken und gesunden Tieren übertragen.

Für eine Übertragung über Rindersperma gibt es keine Hinweise.

Gibt es einen sicheren Schutz vor BSE?
Einen 100%igen Schutz gibt es nicht, aber das Risiko kann minimiert werden. Es wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern empfohlen, im Moment ganz bewusst einzukaufen, d. h. Zutatenverzeichnisse zu lesen und im Zweifel beim Metzger oder Lebensmittelhändler nach der Herkunft des Fleisches und der Fleischerzeugnisse zu fragen.

Welche Teile von Wiederkäuern werden als Risikomaterial bezeichnet?
Als Risikomaterialien werden bestimmte Körperteile und Organe von Rindern, Schafen und Ziegen bezeichnet. Dort treten bei infizierten Tieren die BSE-Erreger hauptsächlich auf. Hierzu zählen Schädel einschließlich Gehirn und Augen, Mandeln und Rückenmark von über zwölf Monate alten Rindern, Schafen und Ziegen, ein Dünndarmabschnitt (Hüftdarm) von über zwölf Monate alten Rindern sowie die Milz von Schafen und Ziegen aller Altersklassen. Seit 1. Oktober 2000 müssen diese Risikomaterialien bei der Schlachtung entfernt und beseitigt werden. Auch vor diesem Zeitpunkt wurden diese Gewebe üblicherweise nicht in Fleischerzeugnissen verarbeitet. Ab 1. Januar 2001 gilt der gesamte Darm von Rindern aller Altersklassen als Risikomaterial.

Wie sicher sind die BSE-Schnelltests?
Derzeit stehen drei von der EU geprüfte BSE-Schnelltests zur Verfügung. Für zwei dieser Tests ist die Zulassung in Deutschland beantragt worden. Die derzeit eingesetzten Testverfahren sind nur bei Tieren sicher, bei denen das Infektionsgeschehen so weit fortgeschritten ist, dass genügend Erreger für die Nachweisbarkeit mit diesen Tests vorliegen. Dies ist in der Regel erst bei älteren Tieren (mindestens 30 Monate) der Fall. Daraus resultiert auch eine nach derzeitigen Erkenntnissen durchschnittliche Inkubationszeit von fünf Jahren. Negative Testergebnisse bei jüngeren Tieren sind deshalb kein Nachweis für BSE-freies Fleisch.

Bei positivem oder zweifelhaftem Ergebnis eines Schnelltests werden erheblich aufwendigere Bestätigungsuntersuchungen im jeweiligen nationalen Referenzlaboratorium durchgeführt. In Deutschland erfolgen diese Untersuchungen in der Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere in Tübingen.

Wann werden BSE-Schnelltests eingesetzt?
Durch eine Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums werden in Deutschland ab dem 6. Dezember 2000 bei allen über 30 Monate alten Rindern, die zur Schlachtung gelangen, BSE-Schnelltests vorgeschrieben. Zielgruppe sind somit die Tiere, bei denen im Falle einer Infektion mit größerer Wahrscheinlichkeit ein Nachweis gelingt.

Auf EU-Ebene hat der Ständige Veterinärausschuss im November 2000 einen Entscheidungsvorschlag der Europäischen Kommission angenommen, mit dem die durchzuführenden BSE-Schnelltests in allen Mitgliedstaaten ausgeweitet werden. Demnach müssen als weitergehende Maßnahme zur Erhebung epidemiologischer Daten

ab dem 1. Januar 2001

spätestens ab dem 1. Juli 2001

BSE-Schnelltests durchgeführt werden.

Im Dezember 2000 hat die Europäische Kommission mit einer Verordnung BSE-Schnelltests EU-weit bereits ab 1. Januar 2001 für alle über 30 Monate alten Rinder vorgeschrieben, die für die menschliche Ernährung in der Gemeinschaft bzw. zum Export in Drittländer bestimmt sind.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit und BSE?
Die britischen Behörden erklärten am 20. März 1996, dass ein Zusammenhang zwischen BSE und der neuen Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit nicht ausgeschlossen werden könne.

Die Creutzfeldt-Jakob-Krankheit tritt beim Menschen nur sehr selten auf. Allerdings handelt es sich um eine unheilbare und tödlich verlaufende neurologische Erkrankung. Die neue Variante der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit tritt vornehmlich bei jüngeren Personen auf. Die Krankheit verläuft oft langsamer und weist ein anderes klinisches Bild auf, als die klassische Creutzfeldt-Jakob-Krankheit.

Sicherheit von Lebensmitteln

Kann man noch Rind- und Kalbfleisch essen?
Fragen Sie Ihren Metzger oder Lebensmittelhändler, wo das Rindfleisch herkommt. Wenn Sie dem Metzger und seinem Lieferanten vertrauen, können Sie das schiere Muskelfleisch vom Rind nach wie vor essen. Kalbfleisch gilt als weniger problematisch, weil der Erreger bei Jungtieren vermutlich erst in geringeren Mengen vorhanden ist. Als unbedenklich kann Kalbfleisch aus Mutterkuhhaltung gelten, da die Tiere mit Vollmilch aufgezogen werden. Wenn Sie noch sicherer gehen wollen, verzichten Sie auf Rindfleisch und rindfleischhaltige Wurst, bis weitere Untersuchungsergebnisse vorliegen. Entsprechendes gilt für Kalbfleisch.

Ist Fleisch von Ökobetrieben sicherer als herkömmliches Rindfleisch?
Rindfleisch von kontrollierten Ökobetrieben gilt als gute Alternative, wenn der Bauer die Rinder über mehrere Generationen hinweg gezüchtet hat und das Futter vom eigenen Hof kommt. Eine BSE-Freiheit garantiert dies jedoch nicht.

Wie steht es mit anderen Fleischarten?
Schweinefleisch, Geflügel und Fisch können Sie nach wie vor problemlos essen. Schafe können an der BSE-ähnlichen Seuche Scrapie erkranken. Scrapie ist überall dort bekannt, wo Schafe gehalten werden. In England treten die Fälle allerdings häufiger auf. Solange wissenschaftliche Fragestellungen hinsichtlich möglicher Zusammenhänge zwischen Scrapie und BSE unbeantwortet sind, besteht bei dem Verzehr von Schaffleisch ein Restrisiko, dass wissenschaftlich nicht abgeschäzt werden kann.

Kann man noch Wurst essen?
Bei Wurst sollte man darauf achten, was darin enthalten ist. Wenn Sie Wurst über die Theke kaufen, fragen Sie Ihren Metzger oder Lebensmittelhändler nach der Zusammensetzung. Wenn Sie fertig verpackte Wurst (SB-Ware) kaufen, achten Sie auf das Zutatenverzeichnis; hier muss die Tierart bei verwendetem Fleisch und Innereien angegeben werden; im Zweifel nachfragen. Wenn Sie sicher gehen wollen, kaufen Sie nur Wurst, die keine Bestandteile von Rindern oder Kälbern, sondern ausschließlich Schweine- oder Geflügelfleisch enthält.

Besteht eine Gefahr, dass Wild mit BSE infiziert ist?
Es gibt keine Hinweise darauf, dass BSE bei Wild eine Rolle spielt.

Besteht bei Milch und Milchprodukten eine Infektionsgefahr?
Milch und Milchprodukte können nach derzeitigen Wissensstand ohne Bedenken verzehrt werden.

Wie steht es mit Babynahrung?
Viele Hersteller kaufen Fleisch von kontrollierten Betrieben, oft Ökobetrieben, oder Rindfleisch aus BSE-freien Ländern wie Argentinien. Wenn Sie besorgt sind, fragen Sie beim Hersteller nach.

Stellen Fertiggerichte ein Risiko dar?
Auch bei Fertiggerichten sollten Sie auf das Zutatenverzeichnis achten. Wenn Sie sicher gehen wollen, verzichten Sie auf Produkte die Bestandteile von Rindern enthalten.

Sind Produkte, die Gelatine enthalten, gefährlich?
Nein. Gelatine wird in Deutschland zu 90 Prozent aus Schweineschwarte hergestellt. Auch Gelatine, die von Rindern gewonnen wird, wird so behandelt, dass dabei potentiell vorhandene BSE-Erreger abgetötet werden. Produkte, die Gelatine enthalten wie z.B. Joghurts, Gummibärchen, können Sie weiterhin problemlos essen.

Wie sicher sind Rinderbrühe, Rinderbrühwürfel und Markklößchen?
Auf das Auskochen vor allem von Wirbelknochen (ggf. mit Rückenmarksresten) sollte man verzichten. Auch Röhrenknochen (mit Knochenmark) sind nicht unbedenklich, obwohl es sich bei Knochenmark (= blutbildendes Gewebe und Fettgewebe) nicht um zentrales Nervengewebe (wie bei Rückenmark) handelt. Auf den Verzehr von Markklößchen sollte verzichtet werden. Bei Rinderbrühwürfeln sollten Sie vorsichtshalber nachfragen. Viele Markenhersteller sind dazu übergegangen, den Rohstoff (Extrakt) aus dem BSE-freien Argentinien (ganzjährige Weidewirtschaft) zu beziehen.

Werden die BSE-Erreger beim Kochen oder Braten abgetötet?
Nein. Haushaltsübliche Garverfahren oder Einfrieren töten die BSE-Erreger nicht ab. Dies gilt auch für das Garen mit Schnellkochtopf und Mikrowelle. Erst eine 20minütige Erhitzung auf Temperaturen von 133 Grad bei 3 bar tötet die Erreger ab.

Sind Medikamente und Kosmetika unbedenklich?
Für Kosmetika und Arzneien gibt es strenge Vorschriften. Der Einsatz von Risikomaterial ist bereits seit 1998 verboten. Wenn Sie bezüglich der Kosmetika besorgt sind, sollten Sie Produkte auf rein pflanzlicher Basis verwenden. Wenn Sie Fragen zu bestimmten Medikamenten haben, wenden Sie sich an das

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Friedrich-Ebert-Allee 38
53113 Bonn

Tel.: 0228/207-30
Fax: 0228/207-5207.


Tierfutter

Weshalb wird die Verfütterung von Tiermehl an alle landwirtschaftlich genutzten Tiere in Deutschland verboten?
Die Verfütterung von Tiermehl an Rinder ist ein Übertragungsweg des BSE-Erregers. Da eine Verunreinigung von Futtermitteln mit Tiermehl, z.B. bei Transport, Lagerung oder Verarbeitung nicht auszuschließen ist, wird die Verfütterung von Tiermehl und anderen Proteinen von warmblütigen Landtieren und von Fischen aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes an alle landwirtschaftlich Nutztiere verboten. Das Verbot umfasst auch Tierfette, da Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit in Bezug auf BSE-Erreger nicht ausgeräumt sind. Eine entsprechende Regelung ist am 2. Dezember 2000 in Kraft getreten.

Welche Regelungen gab es für die Tiermehl-Verfütterung bisher?
EU-weit ist die Verfütterung von aus Säugetiergewebe gewonnenen Futtermitteln an Wiederkäuer seit Juni 1994 verboten. Deutschland hat ein entsprechendes Verbot bereits im März 1994 erlassen. Allerdings war es in Deutschland auch vorher nicht üblich, Tiermehle an Wiederkäuer zu verfüttern.

Das in Deutschland seit Jahrzehnten bei der Herstellung verwendete Druck-Sterilisationsverfahren (mindestens 133 Grad Celsius für 20 Minuten bei 3 bar Überdruck) ist nach Experteneinschätzung das sicherste der in der Europäischen Gemeinschaft eingesetzten Verfahren.

Im Vereinigten Königreich wurde im Juli 1988 ein Verbot der Verfütterung von Tiermehlen an Wiederkäuer erlassen. Seit 1990 durfte kein Risikomaterial zur Herstellung von Futtermitteln verwendet werden. Allerdings wurden diese Verbote über Jahre hinweg nur unzureichend überwacht, so dass weiterhin Tiermehle auch an Wiederkäuer verfüttert wurden. Im August 1996 folgte dann ein generelles Verbot der Tiermehlverfütterung an Nutztiere. Ein spezielles Überwachungsprogramm dient dazu, die Einhaltung dieses Verbots sicherzustellen.

Ebenfalls 1990 wurde der Export von Tiermehlen aus Großbritannien verboten. Deutschland hatte bereits seit Mai 1989 die Einfuhr von Tiermehl aus dem Vereinigten Königreich nicht mehr genehmigt.

Welche Tiermehle dürfen in Heimtierfuttermitteln eingesetzt werden?
Nach geltendem Futtermittelrecht ist die Verwendung von Tiermehl und sonstigen tierischen Erzeugnissen zulässig. Aufgrund einer seit längerer Zeit bestehenden freiwilligen Vereinbarung der Heimtierfuttermittelindustrie werden grundsätzlich keinerlei Produkte von Tierkörperbeseitigungsanstalten in Heimtierfuttermitteln verwendet.

Kann Hunde- und Katzenfutter BSE-verseucht sein?
Grundsätzlich ja. Allerdings sind Hunde- und Katzen Fleischfresser und benötigen daher Fleisch und sonstige tierische Futtermittel zur gesunden Ernährung. Tiermehl wird nach Auskunft des zuständigen Verbandes nicht verwendet. Fragen Sie Ihren Händler, woher er das Futter bezieht und welche tierischen Bestandteile enthalten sind.

Ist die Übertragung von BSE auf Hunde und Katzen möglich?
Bei Hunden wurden bisher keine Erkrankungen beobachtet, wohl aber bei Katzen in Großbritannien.

Sonstiges

Können BSE-Erreger im Boden überleben und so Rinder und Pflanzen infizieren?
Für eine Infizierbarkeit von Pflanzen durch Erreger transmissibler spongiformer Enzephalopathien gibt es keine Hinweise. Nach gegenwärtigem wissenschaftlichen Kenntnisstand scheiden BSE-infizierte Rinder anders als Scrapie-infizierte Schafe keine mittels herkömmlichen Nachweisverfahren feststellbaren Erreger aus. Zur weiteren wissenschaftlichen Abklärung offener Fragen soll ein Forschungsvorhaben durchgeführt werden.

Welche EU-Schutzmaßnahmen gelten derzeit gegenüber Rindfleisch aus Großbritannien?
Die Ausfuhr von Rindfleisch aus Großbritannien ist, bis auf wenige Ausnahmen, verboten. Fleisch von Rindern darf nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeführt werden. Hierzu zählt, dass das Schlachtrind während seiner gesamten Lebensdauer eindeutig gekennzeichnet war, so dass Herkunft und zwischenzeitlicher Verbleib lückenlos bekannt sind, dass es mindestens sechs Monate alt, jedoch nicht älter als 30 Monate ist und dass eindeutig belegt werden kann, dass die Mutter des Schlachttiers nach seiner Geburt noch mindestens sechs Monate gelebt hat. Das Fleisch darf ferner nur in bestimmten eigens zugelassenen und besonderen zusätzlichen Kontrollen unterliegenden Schlachtbetrieben geschlachtet bzw. Zerlegungsbetrieben zerlegt werden, wobei sämtliche Knochen sowie bestimmte Lymphknoten entfernt werden müssen. Derart gewonnenes Fleisch muss zusätzlich gekennzeichnet sein. Außerdem muss durch entsprechende Etikettierung und Dokumentation gewährleistet sein, dass die betreffende Sendung jederzeit zurückgerufen werden kann.

Nicht zuletzt wegen dieser Anforderungen sowie der stark eingeschränkten Absatzmöglichkeiten sind derzeit nur ein englischer und ein schottischer Schlachtbetrieb für die Ausfuhr zugelassen. Die EU-Entscheidungen zur Lockerung des Ausfuhrverbotes sind durch eine Verordnung, die zum 1. April 2000 in Kraft trat, mit mehrheitlicher Zustimmung des Bundesrates in deutsches Recht umgesetzt worden. Hätte Deutschland das Importverbot beibehalten, wären trotzdem Einfuhren von britischem Rindfleisch nach Deutschland über EU-Mitgliedstaaten oder Drittländer möglich gewesen, ohne dass der Verbraucher darüber zu informieren gewesen wäre.

Wie wird britisches Rindfleisch gekennzeichnet?
Die gemeinschaftsrechtlichen Entscheidungen zur Lockerung des Ausfuhrverbots für britisches Rindfleisch legen fest, dass britisches Rindfleisch und aus diesem Fleisch hergestellte Erzeugnisse mit einem zusätzlichen Kennzeichen versehen oder etikettiert werden müssen, das sich unverkennbar von den gemeinschaftlichen Genusstauglichkeitskennzeichen unterscheidet. Die Entscheidungen sehen darüber hinaus vor, dass die jederzeitige Rückrufbarkeit britischen Rindfleischs oder daraus hergestellte Erzeugnisse sichergestellt sein muss.

Rindfleisch, das direkt aus Großbritannien und Nordirland eingeführt wird, ist durch ein Sechseck und die XEL-Zulassungsnummer des britischen/nordirischen Betriebes gekennzeichnet.

Britisches Rindfleisch (zerlegt und verarbeitet), das über andere Mitgliedstaaten oder Drittländer eingeführt wird, muss zusätzlich zur Kennzeichnung des Mitgliedstaates oder Drittlandes so gekennzeichnet sein, dass die britische Herkunft erkennbar bleibt und damit in Deutschland die Kennzeichnung "Britisches XEL-Fleisch" möglich ist.

Britisches Rindfleisch, das in Deutschland zerlegt und verarbeitet wird, ist auf der Ware selbst oder der Verpackung, bei loser, nichtverpackter Ware auch auf dem Preisschild mit der Kennzeichnung "Britisches XEL-Rindfleisch" deutlich sichtbar zu versehen.

Grundsätzlich gilt, dass jegliches britisches Rindfleisch - ob frisch oder verarbeitet zu Erzeugnissen wie z.B. in Wurst - kenntlich gemacht werden muss. Dies kann durch ein Schild oder auf dem Preisschild im Laden, in Gaststätten oder Kantinen auf der Speisekarte, im Preisverzeichnis oder in einem Aushang erfolgen.

Diese "offene Deklaration" lässt in jedem Falle auf den ersten Blick die britische Herkunft des Rindfleisches erkennen. Die Kennzeichnungsverpflichtung gilt unabhängig davon, ob das Fleisch unmittelbar aus Großbritannien nach Deutschland eingeführt wird oder über andere Mitgliedstaaten oder Drittländer nach Deutschland gelangt.

Ist die Verwendung organischer Düngemittel unbedenklich?
Einigen Düngemitteln werden bislang tierische Reststoffe (z.B. Hornmehle, Blutmehle, Federmehle, Knochenmehle, Gelatine) beigemischt. Auch für diese Düngemittel gilt, dass durch sie keine Krankheitserreger auf Mensch oder Tier übertragen werden dürfen. Durch entsprechende Aufbereitungsverfahren haben die Düngemittelhersteller hierfür zu sorgen.

Bislang gelten diese Düngemittel bei sachgerechtem Gebrauch als unbedenklich. Dies schließt die Berührung etwa beim Ausbringen oder beim Spielen auf gedüngten Flächen mit ein. Ungeachtet dessen soll, um mögliche Restrisiken auszuschalten, im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes künftig die Verwendung tierische Reststoffe für die Herstellung von Düngemitteln nicht mehr gestattet werden.

Ist die Verwendung von Bioabfällen oder Klärschlämmen unbedenklich?
Klärschlämme und Bioabfälle (mit Komposte) können, je nach Herkunft dieser Materialien, auch tierische Reststoffe enthalten. Mit geeigneten Aufbereitungsmethoden (Prozesse in den Kläranlagen und Kompostwerken) soll sichergestellt werden, dass eine Gefährdung von Mensch, Tier und Umwelt ausgeschlossen wird.

Ein Restrisiko kann im Zusammenhang mit der aktuellen BSE-Diskussion dennoch nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Deswegen wird, gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium, geprüft, wie künftig mit Düngemitteln verfahren werden soll, die Klärschlamm oder Bioabfälle in Verbindung mit tierischen Reststoffen enthalten.

Die Verwertung der meisten Bioabfälle, in denen tierische Reste enthalten sein könnten, sowie die Verwertung von Klärschlämmen auf Dauergrünlandflächen ist ohnehin schon verboten.

Quelle: Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Stand: 15. Januar 2001